Gutachterliche
Stellungnahme
vs. Verkehrswertgutachten
Im Unterschied zu einem Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist die gutachterliche Stellungnahme – wie der Name sagt – eine Bezugnahme der Sachverständigen auf bestimmte Punkte, die für den Bedarf des Kunden entscheidend sind.
Eine gutachterliche Stellungnahme ist NICHT:
- mit einem Gutachten gleichzusetzen
- für gerichtliche Auseinandersetzungen gedacht
- so umfangreich wie ein Verkehrswertgutachten
Eine gutachterliche Stellungnahme IST:
- zur Orientierung gedacht
- für eine erste Einschätzung der Thematik sinnvoll
- für die Prüfung und/oder Plausibilisieren bestehender Gutachten
Was wissen sollten:
- Geringere Kosten im Gegensatz zum Gutachten
- Ergänzung zu einem Vollgutachten möglich
- dann fallen nur Differenzkosten an
- Je nach Zweck ist eine Stellungnahme ausreichend
- sie ist jedoch nicht gerichtsfest
- und nicht so umfangreich