Gutachterliche 

Stellungnahme
vs. Verkehrswertgutachten

Im Unterschied zu einem Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist die gutachterliche Stellungnahme – wie der Name sagt – eine Bezugnahme der Sachverständigen auf bestimmte Punkte, die für den Bedarf des Kunden entscheidend sind.

Eine gutachterliche Stellungnahme ist NICHT:

  • mit einem Gutachten gleichzusetzen
  • für gerichtliche Auseinandersetzungen gedacht
  • so umfangreich wie ein Verkehrswertgutachten

Eine gutachterliche Stellungnahme IST:

  • zur Orientierung gedacht
  • für eine erste Einschätzung der Thematik sinnvoll
  • für die Prüfung und/oder Plausibilisieren bestehender Gutachten

Was wissen sollten:

  • Geringere Kosten im Gegensatz zum Gutachten
  • Ergänzung zu einem Vollgutachten möglich
  • dann fallen nur Differenzkosten an
  • Je nach Zweck ist eine Stellungnahme ausreichend
  • sie ist jedoch nicht gerichtsfest
  • und nicht so umfangreich